Liebe KommilitonInnen,
die aktuelle EA 1 entspricht der Klausuraufgabe 1 vom September 2014. Die Lösung finden Sie in Ihrer Fibel auf den Seiten 305ff.
Für Fragen dazu stehe ich hier gern zur Verfügung.
mit freundlichen Grüßen
Axel Hillmann
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EA 1 | SoSe 2015 | Abgabe 5. Juni 2015
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Re: EA 1 | SoSe 2015 | Abgabe 5. Juni 2015
Hallo Herr Hillmann,
Aufgabenteil h) weicht von der Klausuraufgabe ab. Die Einsendearbeit bezieht sich auf Person A, die Klausur auf Person B.
MfG
Tobias Rademacher
Aufgabenteil h) weicht von der Klausuraufgabe ab. Die Einsendearbeit bezieht sich auf Person A, die Klausur auf Person B.
MfG
Tobias Rademacher
Re: EA 1 | SoSe 2015 | Abgabe 5. Juni 2015
Hallo,
obwohl die Einsendearbeit 1 bereits abgegeben ist, lässt mir doch eine Frage zur Aufgabe f) keine Ruhe, die leider auch die Musterlösung der Fibel (Zweite Auflage) nicht beantworten kann.
Konkret geht es um die Nutzenmöglichkeitsgrenze. Dietmar Wellisch erklärt die Nutzenmöglichkeitsgrenze als die Umhüllende aller Nutzenmöglichkeitskurven (Finanzwissenschaft 1) und die Fibel auf S. 17 sagt, dass sämtliche Punkte auf der Nutzenmöglichkeitsgrenze Pareto-optimal sind.
Ich kann unter diese absolut nachvollziehbaren Aussagen, die Nutzenmöglichkeitsgrenze der Aufgabe f) einfach nicht subsumieren. Dort wird sie in der Fibel auf S. 308 als Funktion der Form U^A = f (U^B) beschrieben und enthält nicht ausschließlich Pareto-Optima sondern lediglich ein Optimum im Punkt B (in der Grafik auf S. 311).
Nach oben genannter Definition müsste doch eigentlich die durch die Punkte B und C laufende Gerade die Nutzenmöglichkeitsgrenze sein, denn sie enthält alle Pareto-Optima mit einem Gesamtnutzen an jeder Stelle i.H.v. 71,1 (wegen der kardinalen Nutzenmessung).
Demnach lautet meine Frage: Warum wird in Aufgabe f) die Funktion der Form U^A = f (U^B) als Nutzenmöglichkeitsgrenze bezeichnet, obwohl sie nicht nur aus Pareto-Optima besteht?
Vielen Dank für etwaige Hinweise.
obwohl die Einsendearbeit 1 bereits abgegeben ist, lässt mir doch eine Frage zur Aufgabe f) keine Ruhe, die leider auch die Musterlösung der Fibel (Zweite Auflage) nicht beantworten kann.
Konkret geht es um die Nutzenmöglichkeitsgrenze. Dietmar Wellisch erklärt die Nutzenmöglichkeitsgrenze als die Umhüllende aller Nutzenmöglichkeitskurven (Finanzwissenschaft 1) und die Fibel auf S. 17 sagt, dass sämtliche Punkte auf der Nutzenmöglichkeitsgrenze Pareto-optimal sind.
Ich kann unter diese absolut nachvollziehbaren Aussagen, die Nutzenmöglichkeitsgrenze der Aufgabe f) einfach nicht subsumieren. Dort wird sie in der Fibel auf S. 308 als Funktion der Form U^A = f (U^B) beschrieben und enthält nicht ausschließlich Pareto-Optima sondern lediglich ein Optimum im Punkt B (in der Grafik auf S. 311).
Nach oben genannter Definition müsste doch eigentlich die durch die Punkte B und C laufende Gerade die Nutzenmöglichkeitsgrenze sein, denn sie enthält alle Pareto-Optima mit einem Gesamtnutzen an jeder Stelle i.H.v. 71,1 (wegen der kardinalen Nutzenmessung).
Demnach lautet meine Frage: Warum wird in Aufgabe f) die Funktion der Form U^A = f (U^B) als Nutzenmöglichkeitsgrenze bezeichnet, obwohl sie nicht nur aus Pareto-Optima besteht?
Vielen Dank für etwaige Hinweise.
- Axel Hillmann
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Re: EA 1 | SoSe 2015 | Abgabe 5. Juni 2015
Hallo Johannes,
das sind überaus berechtigte Fragen, die sich formal mit den ungewöhnlichen (und den üblichen Annahmen der Haushaltstheorie widersprechenden) Nutzenfunktionen und mit dem Sonderfall "Verhandlungen" erklären lassen.
Kurz gefasst: Es gibt nur eine optimale U1-U2-Kombination ohne Verhandlungen. Es gibt mehrere optimale U1-U2-Kombinationen mit Verhandlungen.
Die Aussagen bei Wellisch und in der Fibel zur Nutzenmöglichkeitsgrenze sind davon unberührt. Wie Sie sehen, liegt die durch B und C verlaufende Gerade bis auf Punkt B ja gar nicht auf der (ursprünglichen) Nutzenmöglichkeitsgrenze.
mit freundlichen Grüßen
Axel Hillmann
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das sind überaus berechtigte Fragen, die sich formal mit den ungewöhnlichen (und den üblichen Annahmen der Haushaltstheorie widersprechenden) Nutzenfunktionen und mit dem Sonderfall "Verhandlungen" erklären lassen.
Im Zwei-Güter-Fall gibt es für jedes gegebene X eine Nutzenmöglichkeitskurve für genau ein optimales Z. Der Eintrag all dieser X-Z-Kombinationen in ein U1-U2-Diagramm ergibt die Nutzenmöglichkeitsgrenze. Diese enthält also die Optimalwerte aller Nutzenmöglichkeitskurven und ist insofern eine "Umhüllende" - grafisch liegen alle Nutzenmöglichkeitskurven unterhalb der Nutzenmöglichkeitsgrenze mit Ausnahme des jeweiligen Optimalpunktes, der auf der Nutzenmöglichkeitsgrenze liegt. Deshalb sind alle Punkte auf der Nutzenmöglichkeitsgrenze optimal: Für jedes beliebige X gibt es ein optimales Z (oder umgekehrt).Johannes hat geschrieben:Konkret geht es um die Nutzenmöglichkeitsgrenze. Dietmar Wellisch erklärt die Nutzenmöglichkeitsgrenze als die Umhüllende aller Nutzenmöglichkeitskurven (Finanzwissenschaft 1) und die Fibel auf S. 17 sagt, dass sämtliche Punkte auf der Nutzenmöglichkeitsgrenze Pareto-optimal sind.
So ist es! Aufgrund der speziellen Form der Nutzenfunktionen lassen sich die Optimalwerte von X und Z jeweils separat bilden, es gibt deshalb nur eine optimale X-Z-Kombination. Das ist der Punkt B in der Grafik auf Seite 311.Johannes hat geschrieben:Ich kann unter diese absolut nachvollziehbaren Aussagen, die Nutzenmöglichkeitsgrenze der Aufgabe f) einfach nicht subsumieren. Dort wird sie in der Fibel auf S. 308 als Funktion der Form U^A = f (U^B) beschrieben und enthält nicht ausschließlich Pareto-Optima sondern lediglich ein Optimum im Punkt B (in der Grafik auf S. 311).
Achtung: Hier geht es um die möglichen Pareto-optimalen U1-U2-Kombinationen unter einer Verhandlungslösung! Dies sind all jene Kombinationen, die sich bei gegebenem Optimalwert für Z für verschiedene Ausgleichszahlungen g (die ja jeden Nutzen sofort verändern!) ergeben.Johannes hat geschrieben:Nach oben genannter Definition müsste doch eigentlich die durch die Punkte B und C laufende Gerade die Nutzenmöglichkeitsgrenze sein, denn sie enthält alle Pareto-Optima mit einem Gesamtnutzen an jeder Stelle i.H.v. 71,1 (wegen der kardinalen Nutzenmessung).
Kurz gefasst: Es gibt nur eine optimale U1-U2-Kombination ohne Verhandlungen. Es gibt mehrere optimale U1-U2-Kombinationen mit Verhandlungen.
Die Aussagen bei Wellisch und in der Fibel zur Nutzenmöglichkeitsgrenze sind davon unberührt. Wie Sie sehen, liegt die durch B und C verlaufende Gerade bis auf Punkt B ja gar nicht auf der (ursprünglichen) Nutzenmöglichkeitsgrenze.
mit freundlichen Grüßen
Axel Hillmann
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