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EA Öffentliche Güter | Abgabe bis 2.1.2020

Verfasst: Di 1. Okt 2019, 12:16
von Axel Hillmann
Liebe KommilitonInnen,

diskutieren SIe hier gern über diese EA.

Freundliche Grüße
Axel Hillmann

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(Marktversagen-Stoff inkl. der Klausuren 2007 bis 2019)

Re: EA Öffentliche Güter | Abgabe bis 2.1.2020

Verfasst: Fr 27. Dez 2019, 13:30
von juliah
Hallo in die Runde,

ich hoffe, Ihr habt ein paar schöne Weihnachtstage verbracht. Ich würde gern meinen Vorschlag zu EA 3 zur Diskussion stellen:
zu b)
Ich habe U1, U2 und U3 nach q1, q2 bzw. q3 abgeleitet und gleich null gesetzt und erhalte dann q1=5, q2=2,5 und q3=2, U= U1+U2+U3 = 237,5
zu c)
zu maximieren ist jetzt die Gesamtwohlfahrt: U= U1+U2+U3 = 30 (q1+ q2+ q3)- q1^2 - 2*q2^2 - 2,5*q3^2.
Hier erhalte ich q1=15, q2=7,5 und q3=6, U= 427,5
zu d)
ohne Kosten für die Technologie würde ich die Schritte unter b) und C) wiederholen, d.h. erst individuelle Optimierung mit geänderten Wohlfahrtsfunktionen und dann gemeinsame Optimierung mit der Gesamtwohlfahrtsfunktion U=30(q1+q2+q3)-q1^2 - q2^2 - q3^2.
Ich würde vermuten, dass sich bei Kosten für den Technolgietransfer keine Änderungen bei den Emissionsreduktionen ergeben (weil die beim Ableiten wegfallen), lediglich die Wohlfahrt verändert sich.
Hat jemand einen anderen Ansatz gewählt?
Freue mich auf eure Rückmeldungen.
Viele Grüße
Julia

Re: EA Öffentliche Güter | Abgabe bis 2.1.2020

Verfasst: Mo 30. Dez 2019, 12:18
von Axel Hillmann
Liebe Kommilitonin,

bitte entschuldigen Sie die wegen der Weihnachstferien verzögerte Antwort.
juliah hat geschrieben:zu b)
Ich habe U1, U2 und U3 nach q1, q2 bzw. q3 abgeleitet und gleich null gesetzt und erhalte dann q1=5, q2=2,5 und q3=2, U= U1+U2+U3 = 237,5
zu c)
zu maximieren ist jetzt die Gesamtwohlfahrt: U= U1+U2+U3 = 30 (q1+ q2+ q3)- q1^2 - 2*q2^2 - 2,5*q3^2.
Hier erhalte ich q1=15, q2=7,5 und q3=6, U= 427,5
Das ist alles korrekt.
juliah hat geschrieben:zu d)
ohne Kosten für die Technologie würde ich die Schritte unter b) und C) wiederholen, d.h. erst individuelle Optimierung mit geänderten Wohlfahrtsfunktionen und dann gemeinsame Optimierung mit der Gesamtwohlfahrtsfunktion U=30(q1+q2+q3)-q1^2 - q2^2 - q3^2.
Das ist auch richtig. Ihre Ergebnisse?
juliah hat geschrieben:Ich würde vermuten, dass sich bei Kosten für den Technolgietransfer keine Änderungen bei den Emissionsreduktionen ergeben (weil die beim Ableiten wegfallen), lediglich die Wohlfahrt verändert sich.
Ihre Vermutung ist richtig. Fixkosten haben grundsätzlich keinen Einfluss auf kurzfristige Entscheidungen.

Freundliche Grüße
Axel Hillmann

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