Übungsaufgabe 10 S. 158 und 12 S. 167 Externe Effekte

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Chris
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Übungsaufgabe 10 S. 158 und 12 S. 167 Externe Effekte

Beitrag von Chris »

Mein Problem liegt bei der 1. Aufgabe in der Begründung, warum x = 15 die gewinnmaximierende Outputmenge ist, obwohl diese Lösung außerhalb des Definitionsbereiches liegt.
Zum anderen komm ich bei der nächsten Aufgabe 12 nicht auf die Vermeidungskosten VK A B C. Vielleicht kann mir jemand dabei helfen, zumal es wahrscheinlich eine recht einfache Erklärung dafür gibt!
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Axel Hillmann
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Re: Übungsaufgabe 10 S. 158 und 12 S. 167 Externe Effekte

Beitrag von Axel Hillmann »

Hallo Chris,
Chris hat geschrieben:Mein Problem liegt bei der 1. Aufgabe in der Begründung, warum x = 15 die gewinnmaximierende Outputmenge ist, obwohl diese Lösung außerhalb des Definitionsbereiches liegt.
warum außerhalb des Definitionsbereiches?
Chris hat geschrieben:um anderen komm ich bei der nächsten Aufgabe 12 nicht auf die Vermeidungskosten VK A B C. Vielleicht kann mir jemand dabei helfen, zumal es wahrscheinlich eine recht einfache Erklärung dafür gibt!
Ich habe die VK auf zwei unterschiedliche Arten vorgerechnet und eine Zeichung angefertigt, in der man die Höhe der VK direkt ablesen kann. Können Sie Ihr Problem spezifizieren?

mit freundlichen Grüßen
Axel Hillmann

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Chris
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Re: Übungsaufgabe 10 S. 158 und 12 S. 167 Externe Effekte

Beitrag von Chris »

Bei der 1. Aufgabe ist der 2. Definitionsbereich x > 15 und nicht >=. Warum ist es dann doch der richtige Wert? Die Begründung sagt mir nicht soviel.

Bei der 2. Aufgabe habe ich den Weg der "neuen" VK´s jetzt verstanden.
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Axel Hillmann
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Re: Übungsaufgabe 10 S. 158 und 12 S. 167 Externe Effekte

Beitrag von Axel Hillmann »

Hallo Chris,
Chris hat geschrieben:Bei der 1. Aufgabe ist der 2. Definitionsbereich x > 15 und nicht >=. Warum ist es dann doch der richtige Wert? Die Begründung sagt mir nicht soviel.
Sie sprechen von der Teilaufgabe e), nehme ich an.

Die Verschuldenshaftung (bzw. die zusätzliche Kostenfunktion) gilt für Absatzmengen X > 15, daher der Definitionsbereich. Das Ergebnis X = 15 zeigt, dass sich ein Eintritt der Verschuldenshaftung selbst für geringste Mengen nicht lohnt. Eine maximale Absatzmenge, ohne die Verschuldenshaftung auszulösen, ist also gewinnmaximal. Formal lässt sich dies nicht anders zeigen, aber inhaltlich ist es nachvollziehbar, oder? Den Definitionsbereich auf X = 15 auszudehnen, wäre inhaltlich falsch, denn Verschuldenshaftung greift erst ab einer (marginalen) Menge X > 15.

mit freundlichen Grüßen
Axel Hillmann

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Chris
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Re: Übungsaufgabe 10 S. 158 und 12 S. 167 Externe Effekte

Beitrag von Chris »

Vielen Dank für die Klasse Antwort!!!!!!!!!!! :P
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