EA 2 | SoSe 2015 | Abgabe 5. Juni 2015

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Axel Hillmann
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EA 2 | SoSe 2015 | Abgabe 5. Juni 2015

Beitrag von Axel Hillmann »

Liebe KommilitonInnen,

ein Hinweis zur EA 2 (Externe Effekte):

Die Aufgabe 1 entspricht der Aufgabe 1 der Klausur September 2014, die Lösung finden Sie auf den Seiten 139f. in Ihrer Fibel (9. Auflage 2015).

Hinweise zur Aufgabe 2 finden Sie auf den Seiten 128ff. in Ihrer Fibel (9. Auflage 2015).

Die Aufgabe 3 ist ähnlich der Aufgabe 2 der Klausur März 2008, die Lösung finden Sie auf den Seiten 161ff. in Ihrer Fibel (9. Auflage 2015).

mit freundlichen Grüßen
Axel Hillmann

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Ursi
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Re: EA 2 | SoSe 2015 | Abgabe 5. Juni 2015

Beitrag von Ursi »

Hallo Herr Hillmann,

bei Aufgabe 2 wäre die folgende Darstellung meine kurze Darstellung. Sind hier noch weitere Ergänzungen hinsichtlich der Internalisierung der externen Kosten vorzunehmen? Im Skript ist dies viel umfangreicher, aber der Kern müsste das folgende aus meiner Sicht sein:
Bei der Verschuldenshaftung setzt die Schadensersatzzahlung ein Verschulden des Verursachers, entweder vorsätzlich oder fahrlässig voraus. Ökonomisch wird die Verschuldung angenommen, wenn die Überschreitung des als optimal angesehenen Niveaus der Ressourcennutzung/ des optimalen Produktionsniveaus vorliegt (Beweislast beim Geschädigten). Diese Nachweispflicht kann in der Realität zu Schwierigkeiten bei der Durchsetzung der Ansprüche führen.
Bis zum sozial optimalen Outputniveau müssen die Firmen keinen Schadensersatz zahlen (Angebotskurve entspricht Grenzkostenkurve). Sofern der Output oberhalb des sozial optimalen Punktes liegt, muss ein Schadensersatz in Höhe des durch die zusätzliche Menge entstehenden Schadens gezahlt werden.

Bei der Gefährdungshaftung haftet der Verursacher unabhängig vom Verschulden für die externen Kosten. Die Produktionskosten entsprechen daher für den gesamten Output den sozialen Kosten. (Angebotskurve immer gleich der Kurve der sozialen Grenzkosten).
Im Gleichgewicht ergibt sich bei xopt dieselbe optimale Allokation wie bei der Verschuldenshaftung.

Bei der Verschuldenshaftung wird der Verursacher besser gestellt, da die Geschädigten bis zum Optimum die gesamten externen Kosten tragen, bei der Gefährdungshaftung jedoch die Kosten vollständig vom Verursacher getragen werden und daher eine vollständige Entschädigung der Geschädigten stattfindet.

Bei Aufgabe 3 komme ich beim Pareto-opt. Sorgfaltsniveau (a) auf s* = 5.
Bei Teilaufgabe b auf s = 3.
Bei Teilaufgabe c ist das folgende mein Ergebnis:
Für die Einschätzung, ob der Schädiger den Sorgfaltsstandard aus a) einhält, ist zu prüfen, ob die sVH = 3 folgenden Kosten geringer sind als kVH (s*) = 35:
KVH = k(3) + 1 * s/ 2,25 = 7*3 + 112/ (3+1) = 49

Die Kosten überschreiten die Kosten beim opt. Sorgfaltsniveau. Aus diesem Grund wird der Schädiger das Sorgfaltsniveau einhalten.

Ist der Ansatz richtig?

Vielen Dank für die Rückmeldung,
Ursi
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Axel Hillmann
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Re: EA 2 | SoSe 2015 | Abgabe 5. Juni 2015

Beitrag von Axel Hillmann »

Liebe/r Kommilitone/in,

zu Aufgabe 2 kann ich mit Blick auf die Seiten 128f. in der Fibel natürlich nichts mehr hinzufügen. ;)

Zu Teilaufgabe 3a) fehlt noch die Berechung zu s bei Gefährdungshaftung. Sonst sieht alles gut aus.

mit freundlichen Grüßen
Axel Hillmann

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Re: EA 2 | SoSe 2015 | Abgabe 5. Juni 2015

Beitrag von Ursi »

Sehr geehrter Herr Hillmann,
stimmt die Berechnung hatte ich nicht beigefügt, aber wie folgt in Aufgabe a dargestellt:
Bei der Gefährdungshaftung muss der Verursacher den durch seine Aktivität entstehenden Schaden durch eine Zahlung in dessen Höhe ausgleichen. Die individuelle Kostenminimierung lautet:
Min.! kGH = k (s) + ES (s) = 7s + 252/ (s+1)
Mit der Nebenbedingung: dkGH/ ds = 7 – 252/ (s+1)^2 = 0 bzw. s* = 5

Das müsste doch ausreichen, oder?

Viele Grüße
Ursi
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Re: EA 2 | SoSe 2015 | Abgabe 5. Juni 2015

Beitrag von Ursi »

Sehr geehrter Herr Hillmann,
stimmt die Berechnung hatte ich nicht beigefügt, aber wie folgt in Aufgabe a dargestellt:
Bei der Gefährdungshaftung muss der Verursacher den durch seine Aktivität entstehenden Schaden durch eine Zahlung in dessen Höhe ausgleichen. Die individuelle Kostenminimierung lautet:
Min.! kGH = k (s) + ES (s) = 7s + 252/ (s+1)
Mit der Nebenbedingung: dkGH/ ds = 7 – 252/ (s+1)^2 = 0 bzw. s* = 5

Das müsste doch ausreichen, oder?

Viele Grüße
Ursi
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Re: EA 2 | SoSe 2015 | Abgabe 5. Juni 2015

Beitrag von Axel Hillmann »

Liebe/r Kommilitone/in,
Ursi hat geschrieben:Das müsste doch ausreichen, oder?
Ja, das glaube ich.

mit freundlichen Grüßen
Axel Hillmann

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Re: EA 2 | SoSe 2015 | Abgabe 5. Juni 2015

Beitrag von pillexxl »

Es geht nochmal um Aufgabe 3.

Die Berechnungen für a und b sind klar, aber zu den Begründungen der Fragestellung brauch ich mal ein wenig Hilfe.

bei a) Ist das errechnete pareto-optimale Sogfaltsniveau gleichzeitig auch der Sorgfaltsstandard? Sein individuelles Sorgfaltsniveau ist bei a) ja ebenso groß (5). Für was entscheidet er sich, für das optimale oder sein indiviuelles Sorgfaltsniveau, ist ja beides gleichgroß und warum?

bei b) Kommt ja 3 raus und das ist schlechter als 5. Ist es richtig, das er 3 nehmen muss, weil der Sorgfaltsstandard bei Gefährdungshaftung keine rolle spielt? Spielt denn das optimale Sorgfaltsniveua k/eine Rolle?

bei c) wird hier nur darauf abgestellt, das 3 als Sorgfaltsniveau unter dem aus a) errechneten 5 liegt? Oder muss hier explizit die Kostenfunktion mit eingesetztem s errechnet werden? Welche kostenfunktion soll ich mit welcher vergleichen, damit man eine vernünftige vergleichbasis hat?

Vielleicht kann mir hier jemand helfen, Danke
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Re: EA 2 | SoSe 2015 | Abgabe 5. Juni 2015

Beitrag von Axel Hillmann »

Liebe/r Kommilitone/in,
Axel Hillmann hat geschrieben:Ist das errechnete pareto-optimale Sogfaltsniveau gleichzeitig auch der Sorgfaltsstandard?
nur, wenn der Staat das Pareto-Optimum kennt.
Axel Hillmann hat geschrieben: Ist es richtig, das er 3 nehmen muss, weil der Sorgfaltsstandard bei Gefährdungshaftung keine rolle spielt? Spielt denn das optimale Sorgfaltsniveua k/eine Rolle?
Bei der Gefährdungshaftung gibt der Staat keinen Sorgfaltstandard vor, da komplett entschädigt wird. Das optimale Sorgfaltsniveau ist für eine Firma völlig irrelevant.
Axel Hillmann hat geschrieben:bei c) wird hier nur darauf abgestellt, das 3 als Sorgfaltsniveau unter dem aus a) errechneten 5 liegt? Oder muss hier explizit die Kostenfunktion mit eingesetztem s errechnet werden? Welche kostenfunktion soll ich mit welcher vergleichen, damit man eine vernünftige vergleichbasis hat?
Es geht darum, ob die Firma unter der Verschuldenshaftung einen Sorgfaltstandard in Höhe des Optimums einhält oder nicht. Das ist eine Frage der Kosten. Was ist kostengünstiger: Die Einhaltung des Sorgfaltstandards oder die Realisierung eines (selbstverständlich niedrigeren) Sorgfaltsniveaus unter Schadensersatzzahlung. Beachten Sie bei der Beantwortung dieser Frage, dass die Kostenfunktion eine Sprungstelle hat, also aus zwei Abschnitten (Teil-Funktionen) besteht.

mit freundlichen Grüßen
Axel Hillmann

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Re: EA 2 | SoSe 2015 | Abgabe 5. Juni 2015

Beitrag von StephanD63 »

Liege ich richtig, dass auf S. 139 der Fibel in Aufgabenteil a) und b) fälschlich zweimal die Ableitung G2 nach x2 gebildet wird?
Beim jeweils ersten Mal sollte es G1 nach x1 sein, oder?
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Re: EA 2 | SoSe 2015 | Abgabe 5. Juni 2015

Beitrag von Axel Hillmann »

Liebe/r Kommilitone/in,

vielen Dank für Ihren Hinweis! Ein typischer copy&paste-Fehler. Die Fehlerliste wird hier aktualisiert (dafür bitte anmelden).

mit freundlichen Grüßen
Axel Hillmann

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